KELHEIM IMMOBILIENWISSENDas regionale Portal rund um Haus & Immobilie
Immobilie verkaufen

Erstgespräch mit dem Makler: Fragen klären, ohne sofortigen Hausbesuch

Erst telefonisch oder schriftlich fragen: So bereiten Eigentümer im Landkreis Kelheim einen Maklerkontakt vor und klären Hausbesuch, Leistungen und Kosten.

Sie müssen für das erste Gespräch niemanden ins Haus lassen

Sie überlegen, was aus Ihrem Haus werden soll, möchten aber noch keinen fremden Menschen durch die Räume führen? Vielleicht ist die Immobilie seit Jahrzehnten Ihr Zuhause. Vielleicht geht es um das Elternhaus, eine Erbschaft oder einen möglichen Umzug. Für einen ersten Austausch über die nächsten Schritte können Sie zunächst telefonisch oder schriftlich Kontakt aufnehmen. Ein Besichtigungstermin ist ein weiterer Schritt, den Sie gesondert abstimmen.

Dieser Beitrag hilft Eigentümern im Landkreis Kelheim, ein Makler-Erstgespräch vorzubereiten. Er erklärt, welche Fragen vor einer Beauftragung auf den Tisch gehören und wie Sie Interessen, Unterlagen und Entscheidungen getrennt halten. Betreiberin dieses Portals ist die Aurentum GmbH. Die Hinweise sind daher redaktionelle Orientierung eines Immobilienunternehmens und keine unabhängige Maklerprüfung.

Ihr Tempo beim ErstkontaktFrage schildern: Ziele und offene Punkte benennen.. Termin abstimmen: Zweck, Teilnehmer und Umfang klären.. Auftrag prüfen: Leistungen und Kosten verstehen.Ihr Tempo beim Erstkontakt1Frage schildernZiele und offene Punkte benennen.2Termin abstimmenZweck, Teilnehmer und Umfang klären.3Auftrag prüfenLeistungen und Kosten verstehen.
Gespräch, Objekttermin und Beauftragung werden getrennt abgestimmt. Eigene schematische Darstellung der Portalredaktion, 17. Oktober 2026.

Information, Objekttermin und Auftrag auseinanderhalten

  1. Erste Orientierung: Sie schildern Ihre Frage und besprechen, welche Informationen fehlen.
  2. Objektbezogene Prüfung: Umfang, Termin, Teilnehmer und benötigte Unterlagen werden vereinbart.
  3. Beauftragung: Leistungen, Kosten, Laufzeit und Befugnisse werden vor einer Entscheidung verständlich geklärt.

Ein Gespräch über Möglichkeiten ist noch keine Entscheidung für einen Verkauf. Lesen Sie Erklärungen und Vertragsunterlagen aber vollständig, bevor Sie ihnen zustimmen. Für Maklerverträge über die Vermittlung oder den Nachweis eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus verlangt § 656a BGB Textform. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf die Annahme, ohne Unterschrift auf Papier könne grundsätzlich keine Vereinbarung entstehen.

Was genügt für eine erste Anfrage?

Nennen Sie zunächst Ort, Immobilienart und Ihr Anliegen. Hilfreich ist außerdem, ob Sie selbst dort wohnen, ob das Objekt vermietet ist und ob ein bestimmter Zeitrahmen besteht. Wenn Sie noch zwischen Behalten, Vermieten und Verkaufen abwägen, schreiben Sie genau das. Sie müssen eine Verkaufsentscheidung nicht vorwegnehmen, um Fragen stellen zu können.

Für diese erste Orientierung braucht es keine vollständigen Testamente, Pflegebescheide, Bankauszüge oder Ausweiskopien im Nachrichtenfeld. Welche Nachweise später für welche Aufgabe erforderlich sind, lässt sich gesondert erklären. Eine erste Kontaktaufnahme ersetzt allerdings noch keine belastbare Immobilienbewertung oder Prüfung sämtlicher Unterlagen.

Diese Fragen dürfen Sie dem Makler stellen

  • Mit wem spreche ich, und welches Unternehmen würde mein Vertragspartner?
  • Welchen Zweck hätte ein Termin vor Ort, und wer würde daran teilnehmen?
  • Wie wird ein möglicher Angebotspreis hergeleitet, und welche Unsicherheiten bestehen?
  • Welche Leistungen sollen beauftragt werden und welche Kosten können entstehen?
  • Welche Laufzeit, Bindung und Beendigungsmöglichkeiten enthält das Angebot?
  • Wer entscheidet über Fotos, Veröffentlichung, Besichtigungen und Preisänderungen?
  • Wie und in welchen Abständen werde ich über den Stand informiert?

Bitten Sie bei unklaren Antworten um eine verständliche Erläuterung. Eine hohe Preiszahl ist keine Garantie für ein gutes Ergebnis. Lassen Sie sich stattdessen erklären, auf welchen Objektmerkmalen, Vergleichsgrundlagen und Annahmen der Vorschlag beruht. Unser Ratgeber Maklerkosten und Leistungen prüfen vertieft die Vertragsfragen.

Eine Vertrauensperson kann bei der Vorbereitung helfen

Wenn Sie möchten, bereiten Sie Ihre Fragen mit einem Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson vor. Für einen gemeinsamen Gesprächstermin stimmen Sie die Teilnahme ab. Halten Sie fest, wer Informationen erhalten soll und welche Entscheidungen weiterhin bei Ihnen liegen. Die Begleitung durch ein Familienmitglied ist nicht automatisch eine Vollmacht zum Verkauf.

Auch innerhalb einer Familie können unterschiedliche Wünsche bestehen. Ein Kind möchte vielleicht einen schnellen Verkauf, während die Eigentümerin zunächst andere Wohnmöglichkeiten prüfen will. Notieren Sie beide Anliegen getrennt. Eine ruhige Vorbereitung beginnt bei den Zielen derjenigen, die entscheiden dürfen, und nicht bei einem bereits fertigen Vermarktungsplan.

Wie lässt sich ein späterer Hausbesuch begrenzen?

Vereinbaren Sie vorab Anlass, ungefähre Dauer, Teilnehmer und den geplanten Ablauf. Sprechen Sie an, wenn einzelne Räume privat bleiben sollen oder zunächst keine Fotos gewünscht sind. Für eine belastbare Bewertung können bestimmte Informationen und eine vollständige Objektaufnahme notwendig sein. Wenn der vereinbarte Umfang dafür nicht ausreicht, sollte die Einschränkung offen benannt werden.

Ein erster Maklertermin ist außerdem von späteren Käuferbesichtigungen zu unterscheiden. Klären Sie, ob Interessenten nur nach Terminvereinbarung kommen, wie deren Interesse geprüft wird und wer die Besichtigung begleitet. Die Übergabe eines Schlüssels ist ein eigener organisatorischer Punkt: Zweck, Zugang und Rückgabe sollten nachvollziehbar festgehalten werden.

Wenn es um das Zuhause im Alter geht

Beginnen Sie mit der Wohnsituation statt mit dem Inserat. Welche Räume werden tatsächlich genutzt? Was wird im Alltag beschwerlich? Soll ein Umzug geprüft werden oder möchten Sie wohnen bleiben? Welche Unterstützung wäre notwendig, wenn die Immobilie zunächst behalten wird? Daraus ergeben sich unterschiedliche Aufgaben für Wohnberatung, Immobilienbewertung, Finanzierung oder rechtliche Gestaltung.

Wer sich erst über altersgerechte Anpassungen informieren möchte, braucht dafür noch keine Verkaufsentscheidung. Besteht bereits ein Recht für eine andere Person, hilft der Ratgeber bestehendes Wohnrecht beim Verkauf. Neue Vorsorgemodelle und ein vorhandenes Wohnungsrecht sind unterschiedliche Fragestellungen.

Nach dem Erstgespräch: Was sollte schriftlich feststehen?

Eine kurze Zusammenfassung hilft: Welche Frage wurde beantwortet, was bleibt offen und welcher nächste Schritt ist überhaupt gewünscht? Lassen Sie ein konkretes Angebot mit Leistungen und Kosten getrennt von einer allgemeinen Gesprächsnotiz bereitstellen. Wenn etwas unklar ist, bitten Sie um Bedenkzeit und gegebenenfalls unabhängige rechtliche Prüfung. Für Umfang und Wirksamkeit einer konkreten Vereinbarung ist ihr Inhalt entscheidend.

Ein Vergleich verschiedener Vorgehensweisen ist möglich. Unser Beitrag Makler oder Privatverkauf ordnet Aufgaben und Aufwand ein. Der dortige Vergleich ersetzt nicht die Prüfung eines individuellen Angebots.

Erstkontakt mit Aurentum im Landkreis Kelheim

Sie möchten zunächst schriftlich oder telefonisch sprechen? Erstes Gespräch zur eigenen Immobilie anfragen. Schreiben Sie in die Nachricht, welchen Kontaktweg Sie wünschen, ob noch keine Verkaufsentscheidung getroffen wurde und ob ein Hausbesuch derzeit nicht gewünscht ist. Den weiteren Schritt stimmen Sie mit Aurentum ab.

Diese Anfrage dient der Kontaktaufnahme. Leistungsumfang, mögliche Kosten und eine spätere Beauftragung werden gesondert geklärt. Es wird hier weder ein Verkaufspreis noch eine bestimmte Bewertung allein aufgrund weniger Angaben zugesagt.

Quellen und redaktioneller Stand

Erstellt am 17. Oktober 2026. Eigene Fragenliste und organisatorische Hinweise der Redaktion.

Autor
Redaktion Kelheim Immobilienwissen
Aktualisiert
17. Oktober 2026
Erstes Gespräch anfragen