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Immobilie verkaufen

Was kostet ein Immobilienmakler beim Verkauf?

Maklerangebot vor dem Hausverkauf prüfen: Provision, Leistungen, Zusatzkosten und Vertragsbedingungen nachvollziehbar vergleichen.

Maklerkosten beim Hausverkauf: Angebot und Vertrag gemeinsam prüfen

Für den Vergleich eines Maklerangebots brauchen Verkäufer mehr als einen Provisionssatz. Halten Sie fest, welche Leistung vereinbart wird, auf welcher Grundlage sich das Honorar berechnet und welche zusätzlichen Kosten entstehen können. So können Sie Angebote anhand derselben Aufgaben beurteilen und offene Punkte vor der Beauftragung klären.

Dieser Ratgeber hilft Eigentümern im Landkreis Kelheim bei der Vorbereitung eines Angebotsgesprächs. Er nennt keinen pauschalen regionalen Provisionssatz und entscheidet keine individuelle Vertragsfrage. Das Portal wird von der Aurentum GmbH betrieben; eine spätere Anfrage betrifft deren kommerzielles Angebot.

Maklerangebot nachvollziehbar prüfenLeistung: Aufgaben und Zuständigkeit erfassen.. Kosten: Provision und Zusatzposten trennen.. Auftrag: Laufzeit und Bedingungen klären.Maklerangebot nachvollziehbar prüfen1LeistungAufgaben und Zuständigkeit erfassen.2KostenProvision und Zusatzposten trennen.3AuftragLaufzeit und Bedingungen klären.
Eigene schematische Arbeitshilfe der Portalredaktion, 17. Oktober 2026. Individuelle Prüfung und Beratung werden dadurch nicht ersetzt.

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Welche Honorarangaben gehören in den Vergleich?

Notieren Sie Prozentsatz oder sonstige vereinbarte Vergütung, Berechnungsgrundlage und die Behandlung der Umsatzsteuer. Fragen Sie, welches Ereignis die Zahlung auslösen soll und wann die Rechnung fällig wird. Ein bloßer Prozentvergleich bleibt unvollständig, wenn bei einem Angebot weitere Leistungen gesondert berechnet werden.

Eine gesetzlich festgelegte bundesweite Verkaufscourtage für jedes Objekt gibt es nicht. Die konkrete Vereinbarung ist deshalb anhand von Objektart, Vertragsmodell und Leistungsumfang zu prüfen. Übernehmen Sie einen Satz aus einem fremden Exposé nicht ungeprüft als Verpflichtung für Ihr eigenes Haus.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Bei der Verteilung sind zwei Fragen zu trennen: Um welches Objekt geht es, und wer hat den Maklervertrag geschlossen? § 656b BGB beschränkt die Anwendung der §§ 656c und 656d auf Käufer, die Verbraucher sind. Die folgenden Modelle betreffen deren Erwerb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses; sie sind keine pauschale Regel für jeden Immobilienverkauf.

VertragsmodellWas zu beachten istFrage vor der Unterschrift
Maklervertrag mit beiden Kaufvertragsparteien§ 656c BGB verlangt eine Verpflichtung beider Seiten in gleicher Höhe.Welche Vergütung wird auf jeder Seite vereinbart?
Nur Verkäufer beauftragt, keine KostenübertragungEine Käuferzahlung folgt daraus nicht automatisch; maßgeblich ist die vereinbarte Verkäufervergütung.Welche Gesamtkosten übernimmt die Verkäuferseite nach ihrem Auftrag?
Nur eine Partei beauftragt, Kosten teilweise übertragen§ 656d BGB verlangt, dass die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst nach Zahlung der beauftragenden Partei und dem Nachweis fällig.Welcher Vertrag begründet die Kostenübertragung, und wie werden Zahlung sowie Nachweis abgewickelt?
Andere Objekt- oder KäuferkonstellationDie genannten Sonderregeln lassen sich nicht allein wegen des Wortes Immobilienverkauf übertragen.Welche Regeln gelten für die konkrete Objektart und Käuferrolle?

Die beiden unterschiedlichen Vertragsmodelle regeln § 656c BGB und § 656d BGB. Lassen Sie das tatsächlich angebotene Modell benennen. Die Tabelle legt keine Provisionshöhe fest und ersetzt keine Prüfung einer konkreten Vertragsgestaltung.

Wann entsteht ein Provisionsanspruch?

§ 652 BGB knüpft den Lohnanspruch unter anderem daran, dass der nachgewiesene oder vermittelte Vertrag infolge der Maklertätigkeit zustande kommt. Die Unterzeichnung eines Maklervertrags und der spätere Kaufvertrag sind verschiedene Vorgänge. Ob im konkreten Fall ein Anspruch entstanden und fällig ist, richtet sich nach Vereinbarung und gesetzlichen Voraussetzungen.

Für Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus verlangt § 656a BGB die Textform. Bewahren Sie die vollständige Vereinbarung einschließlich Anlagen und späterer Änderungen auf. Eine einzelne Preisnachricht kann den gesamten Leistungs- und Vertragsinhalt nicht zuverlässig dokumentieren.

Muss ich etwas zahlen, wenn das Haus nicht verkauft wird?

Prüfen Sie Provision und vereinbarten Aufwendungsersatz getrennt. § 652 Absatz 2 BGB sieht Aufwendungsersatz bei entsprechender Vereinbarung auch für den Fall vor, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Daraus folgt weder die Wirksamkeit jeder Kostenklausel noch eine Zahlungspflicht aus jedem erfolglosen Verkaufsversuch.

Fragen Sie vor dem Auftrag nach den konkret vorgesehenen Kosten: Welche Ausgaben werden ausgelöst, welche Begrenzung ist vereinbart und wann wird eine gesonderte Freigabe benötigt? Bei unklaren Klauseln sollte die Vereinbarung individuell rechtlich geprüft werden. Die Aussage „kostenloses Erstgespräch“ beantwortet für sich allein die Kosten eines späteren Auftrags nicht.

Welche Leistungen sind tatsächlich vereinbart?

LeistungsbereichWas im Angebot konkret stehen solltePraktische Rückfrage
PreisstrategieArt der Einschätzung, verwendete Grundlage und Erläuterung des Angebotspreises.Wie wird eine Preisempfehlung begründet und eine Änderung abgestimmt?
UnterlagenVorhandene Dokumente, Beschaffungsaufgaben und zuständige Personen.Welche Unterlagen beschafft der Makler, welche der Eigentümer?
Exposé und VermarktungFotos, Grundrissaufbereitung, freigegebene Veröffentlichungswege und Umgang mit Änderungen.Welche Leistungen sind enthalten und welche benötigen einen zusätzlichen Auftrag?
Anfragen und BesichtigungenOrganisation, Auswahl der nächsten Schritte und vereinbarte Rückmeldungen.Wer bearbeitet Anfragen und wann erhalte ich einen nachvollziehbaren Zwischenstand?
Kaufangebote und FinanzierungAbstimmung eingehender Angebote und vereinbarter Umfang der Finanzierungsunterlagenprüfung.Welche Nachweise werden eingeholt und welche Prüfung leistet die finanzierende Bank?
Vertragsvorbereitung und ÜbergabeKoordination mit den Beteiligten sowie vereinbarte Begleitung und Dokumentation der Übergabe.Welche Aufgaben übernimmt der Makler, welche das Notariat oder eine andere Fachstelle?

Diese Liste ist eine Vergleichshilfe und kein automatisch geschuldeter Leistungsumfang jedes Maklervertrags. Lassen Sie festhalten, welche Aufgaben übernommen werden und wo zusätzliche Fachleistungen erforderlich sind. Ein förmliches Gutachten, eine technische Prüfung oder eine Vermessung braucht gegebenenfalls einen gesonderten Auftrag mit passenden Anforderungen.

Zusatzkosten vor der Freigabe sichtbar machen

Bei fehlenden Plänen oder besonderen Objektfragen können weitere Leistungen benötigt werden. Notieren Sie dafür Auftraggeber, Umfang, erwartete Kosten und den Zeitpunkt der Freigabe. Klären Sie, ob eine Ausgabe im Maklerhonorar enthalten ist oder gesondert gegenüber einem anderen Dienstleister entsteht. Eine doppelte Berücksichtigung derselben Leistung sollte beim Angebotsvergleich auffallen.

Die Beschaffungsliste für Verkaufsunterlagen hilft, bestehende Lücken zu benennen. Die Übersicht weiterer Verkäuferkosten betrachtet zusätzliche Positionen der Verkaufsplanung. Maklerhonorar und insgesamt verfügbarer Erlös beantworten unterschiedliche Fragen.

Haus verkaufen: Welche Kosten entstehen zusätzlich zum Maklerhonorar?

Die Suchanfrage „Haus verkaufen Kosten“ umfasst mehr als die Maklerprovision. Je nach Immobilie und Vertragsgestaltung können beispielsweise Kosten für Unterlagenbeschaffung, Energieausweis, notwendige Vorbereitung oder Räumung sowie gegebenenfalls die Ablösung von Finanzierungen und eine Vorfälligkeitsentschädigung relevant werden. Auch steuerliche Folgen können im Einzelfall entstehen. Wer Notar- und Grundbuchkosten trägt, richtet sich nach den Vereinbarungen und den jeweiligen gesetzlichen Regeln; eine pauschale Zuordnung aller Kosten zum Verkäufer wäre falsch.

Für eine belastbare Nettoerlösplanung sollten Verkäufer den erwarteten Kaufpreis, vereinbarte Provisionen, offene Darlehensbeträge, mögliche Ablösekosten und konkret absehbare Nebenkosten getrennt erfassen. Steuerliche Fragen sind individuell mit einer qualifizierten Steuerberatung zu klären. Ein Maklerangebot sollte transparent ausweisen, welche Leistungen mit der Provision abgegolten sind und ob zusätzliche Vergütungen vereinbart werden.

Laufzeit, Eigenverkauf und Rückmeldung abstimmen

Halten Sie Vertragsdauer, Verlängerung, Beendigung und die vorgesehenen Pflichten beider Seiten fest. Besprechen Sie, wie eigene Kaufinteressenten behandelt werden und welche Regeln für weitere Vermittlungsaufträge gelten. Die Bezeichnung „Alleinauftrag“ allein erläutert noch nicht jede Vertragsklausel. Eine konkrete rechtliche Einordnung erfolgt anhand des vollständigen Textes.

Vereinbaren Sie außerdem, wie und in welchem Rhythmus über Anfragen, Besichtigungen und Kaufangebote berichtet wird. Wer darf Preisänderungen oder Veröffentlichungen freigeben? Bei mehreren Eigentümern sollten die Ansprechpartner und erforderlichen Entscheidungen klar sein. Eine hohe Preisempfehlung oder eine kurze angekündigte Vermarktungsdauer ist kein Nachweis eines späteren Verkaufsergebnisses.

Ein Erstgespräch nach Ihren Möglichkeiten vorbereiten

Sie können zunächst Leistungen und Ablauf besprechen, bevor ein Termin in der Immobilie vereinbart wird. Die Checkliste für ein Makler-Erstgespräch ohne Hausbesuch ordnet Kontaktweg, Beteiligung einer Vertrauensperson und offene Kostenfragen. Der Vergleich von Privatverkauf und Maklerbegleitung hilft bei der Aufgabenplanung.

Maklerangebot für Ihren geplanten Verkauf anfragen

Kommerzielles Angebot von Aurentum: Über das Formular für Ihre Verkaufsanfrage können Sie Immobilienort, Objektart, Ihre Rolle und den Verkaufszeitraum nennen. Beschreiben Sie auch, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und welche Aufgaben Sie abgeben möchten. Das schafft eine Grundlage für ein konkretes Leistungsangebot.

Provision und Leistungsumfang vereinbaren Sie individuell im Maklervertrag. Für den Erstkontakt reichen die genannten Eckdaten; vollständige Bank-, Ausweis- oder Vertragsunterlagen werden dafür nicht benötigt. Den weiteren Ablauf und gegebenenfalls notwendige Unterlagen können Sie anschließend gezielt abstimmen.

Quellen und redaktioneller Stand

Stand: 21. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: BGB §§ 652 und 656a bis 656d. Allgemeine Information; eine konkrete Vergütungsforderung oder Vertragsklausel wird hier nicht rechtlich beurteilt.

Autor
Redaktion Kelheim Immobilienwissen
Aktualisiert
21. Oktober 2026
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