Ein Erbschein ist nicht in jedem Erbfall zwingend erforderlich. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift kann zum Nachweis der Erbfolge genügen.
Ein Erbschein ist nicht in jedem Erbfall zwingend erforderlich. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift kann zum Nachweis der Erbfolge genügen.
Für den Immobilienverkauf muss die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt beziehungsweise dem Notariat ausreichend nachgewiesen werden. Ob die vorhandenen Unterlagen ausreichen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Testament, Eröffnungsprotokoll, Sterbeurkunde und Grundbuchangaben zusammentragen. Bei gesetzlicher Erbfolge kann ein Erbschein notwendig werden.
Vor der Vermarktung mit dem Notariat klären, welche Nachweise für die spätere Eigentumsumschreibung und Beurkundung fehlen.
Nein. Sie können zunächst Unterlagen ordnen und offene Fragen klären. Eine mögliche Zusammenarbeit sollte erst nach einem transparenten Gespräch über Leistungen und Kosten vereinbart werden.
Eine erste Orientierung kann anhand von Eckdaten erfolgen. Für eine belastbare Einschätzung sind der tatsächliche Zustand und die rechtlichen Verhältnisse genauer zu prüfen.
Die konkrete Lage, Nachfrage und Beschaffenheit unterscheiden sich zwischen Kelheim, Abensberg, Mainburg, Bad Abbach, Riedenburg und den umliegenden Gemeinden. Pauschale Quadratmeterpreise ersetzen keine Objektprüfung.
Wenn Sie eine Immobilie im Landkreis Kelheim besitzen, können Sie zunächst die Eckdaten und Ihre Fragen sammeln. Eine fundierte Bewertung und ein persönliches Gespräch helfen anschließend bei der Entscheidung, ob und wann ein Verkauf sinnvoll ist.
Redaktioneller Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Zur Einordnung der rechtlichen Grundlagen: § 35 GBO – Erbnachweis. Eine individuelle Prüfung durch Notariat oder Rechtsberatung kann erforderlich sein.
Passender Ratgeber: Immobilienbewertung bei Erbschaft.
Wer über einen Verkauf nachdenkt, sollte zuerst klären, wer entscheiden darf, welche Unterlagen vorliegen und welche wirtschaftlichen Alternativen bestehen. Eine erste Kontaktaufnahme kann schriftlich und ohne sofortigen Hausbesuch erfolgen. Für eine belastbare Preiseinschätzung sind Objektzustand, Rechte und die örtliche Nachfrage gesondert zu prüfen.
Liegt eine öffentliche letztwillige Verfügung mit Eröffnungsniederschrift vor, kann dies für den Erbnachweis gegenüber dem Grundbuchamt genügen. Das Grundbuchamt kann bei Zweifeln zusätzliche Nachweise verlangen. Ein handschriftliches Testament allein ist nicht immer ausreichend.
Ohne entsprechende öffentliche Verfügung wird häufig ein Erbschein benötigt, um die Erbfolge nachzuweisen. Auch ein Europäisches Nachlasszeugnis kann in grenzüberschreitenden Fällen eine Rolle spielen. Die konkreten Anforderungen sind mit dem Notariat zu klären.
Eine erste Wertermittlung und die Sammlung von Objektunterlagen sind schon früh möglich. Vor verbindlichen Zusagen sollte aber feststehen, wer verkaufen darf und welche Dokumente für den notariellen Vollzug erforderlich sind.