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Haus verkaufen trotz laufendem Kredit: Was Eigentümer beachten müssen

Ein laufendes Darlehen schließt einen Verkauf nicht aus. Entscheidend sind Restschuld, Bank, Ablösung und mögliche Kosten.

Ein Hausverkauf trotz laufendem Kredit ist grundsätzlich möglich

Die meisten Immobilien werden verkauft, obwohl die Finanzierung noch läuft. Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Darlehen besteht, sondern wie hoch die Restschuld ist und unter welchen Bedingungen die Bank die Immobilie aus der Finanzierung freigibt.

Wer frühzeitig Klarheit schafft, vermeidet unnötigen Zeitdruck zwischen Kaufpreisverhandlung und Notartermin.

Restschuld und Grundschuld unterscheiden

Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld entspricht nicht automatisch der aktuellen Restschuld. Sie dient als Sicherheit und kann auch dann noch eingetragen sein, wenn ein Darlehen bereits weitgehend oder vollständig zurückgezahlt wurde.

Mehr zu diesem Unterschied finden Sie unter Grundschuld beim Hausverkauf.

Welche Angaben Sie von der Bank brauchen

  • aktuelle Darlehensrestschuld,
  • möglicher Ablösebetrag zum geplanten Verkaufszeitpunkt,
  • Hinweise zu einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung,
  • Voraussetzungen für die Löschungsbewilligung,
  • gegebenenfalls bestehende Sondertilgungs- oder Kündigungsrechte.

Idealerweise werden diese Punkte bereits geklärt, bevor ein verbindlicher Verkaufspreis mit einem Käufer vereinbart wird.

Was passiert mit dem Kaufpreis?

Wenn noch eine Finanzierung besteht, wird der Kaufpreis typischerweise so abgewickelt, dass die Bank den zur Ablösung notwendigen Betrag erhält. Erst der danach verbleibende Teil steht dem Verkäufer frei zur Verfügung.

Das Notariat koordiniert die erforderlichen Fälligkeitsvoraussetzungen und berücksichtigt die Löschung der Grundschuld in der Kaufvertragsabwicklung.

Vorfälligkeitsentschädigung nicht vergessen

Bei einer vorzeitigen Rückzahlung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung relevant werden. Ob sie anfällt und in welcher Höhe, hängt vom Darlehensvertrag und der rechtlichen Situation ab. Eigentümer sollten deshalb nicht mit pauschalen Prozentwerten kalkulieren.

Was, wenn der Verkaufspreis unter der Restschuld liegt?

Dann wird der Verkauf komplizierter. Die Bank muss einer Freigabe des Grundstücks zustimmen, obwohl der Verkaufserlös die Finanzierung nicht vollständig deckt. In solchen Fällen sollte vor Vermarktungsstart geklärt werden, wie die verbleibende Schuld abgelöst oder anderweitig gesichert werden kann.

Nettoerlös statt Kaufpreis betrachten

Ein Verkaufspreis von 700.000 Euro klingt zunächst komfortabel. Sind aber noch 350.000 Euro Restschuld, zusätzliche Bankkosten und weitere Verkaufsnebenkosten vorhanden, ist der tatsächlich verbleibende Erlös deutlich niedriger.

Eine Übersicht der relevanten Kosten finden Sie unter Kosten beim Hausverkauf.

Praxisbeispiel

Ein Eigentümer verkauft sein Haus für 620.000 Euro. Die Bank nennt eine Restschuld von 210.000 Euro und einen zusätzlichen Ablösebetrag von 6.000 Euro. Nach Ablösung verbleiben vor weiteren Kosten 404.000 Euro. Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld von 350.000 Euro spielt für die wirtschaftliche Rechnung keine Rolle, wenn die tatsächliche Bankforderung niedriger ist.

Welche Unterlagen helfen?

  • Darlehensverträge,
  • aktuelle Saldenmitteilung,
  • Grundbuchauszug,
  • Löschungsunterlagen, falls bereits vorhanden,
  • Finanzierungs- und Bankkontaktdaten.

Erst Finanzierung prüfen, dann Preis verhandeln

Wer die Bank erst nach der Kaufzusage kontaktiert, verschenkt Handlungsspielraum. Restschuld, Ablösebedingungen und voraussichtlicher Verkaufspreis sollten früh zusammen betrachtet werden.

Für die Preisfindung ist die Immobilienbewertung im Landkreis Kelheim der passende nächste Schritt.

Autor
Redaktion Kelheim Immobilienwissen
Geprüft / aktualisiert
4. Oktober 2026
Fachlich geprüft durch
Verkaufswert der Immobilie einschätzen