Bei Verkaufsbesichtigungen sind die Privatsphäre und berechtigten Interessen der Mieter zu respektieren.
Bei Verkaufsbesichtigungen sind die Privatsphäre und berechtigten Interessen der Mieter zu respektieren. Eigentümer sollten relevante Umstände rechtzeitig klären, damit die Angaben im Exposé und die Unterlagen für Kaufinteressenten nachvollziehbar sind.
Besichtigungstermine frühzeitig ankündigen und angemessen bündeln. Vorhandene Dokumente sollten nach Datum und Herkunft sortiert werden. Unklare Punkte gehören auf eine gesonderte Prüfliste.
Keinen unbegrenzten Zutritt ohne Rücksicht auf die Mieter annehmen. Angaben zum Objekt müssen wahrheitsgemäß und belegbar sein. Eine unklare Rechtslage sollte vor Vertragsabschluss mit dem Notariat oder fachlich zuständigen Stellen besprochen werden.
Die Auswirkungen hängen von der konkreten Vertragslage, möglichen Kosten und der Nutzung des Objekts ab. Ein pauschaler Preisabschlag ist nicht seriös. Eine individuelle Immobilienbewertung berücksichtigt diese Besonderheiten im Zusammenhang mit dem lokalen Markt.
Häufig ist ein Verkauf möglich. Ob besondere Vereinbarungen oder Nachweise notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab.
Am besten vor der öffentlichen Vermarktung, spätestens jedoch vor verbindlichen Zusagen gegenüber Interessenten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen gelten unabhängig vom Ort; die Marktwirkung hängt zusätzlich von Lage und Objektzustand ab. Für Kelheim, Abensberg, Mainburg und Bad Abbach ist eine individuelle Einschätzung sinnvoll.
Mehr zum verwandten Thema, Unterlagen beim Hausverkauf und Immobilienbewertung im Landkreis Kelheim.
Wer über einen Verkauf nachdenkt, kann zunächst die wichtigsten Eckdaten und Fragen zusammenstellen. Eine erste Orientierung muss nicht sofort mit einer Besichtigung verbunden sein.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Der Verkauf einer vermieteten Wohnung begründet kein unbegrenztes Zutrittsrecht. Berechtigte Besichtigungsinteressen des Vermieters und die Privatsphäre des Mieters müssen in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Termine sollten rechtzeitig angekündigt und möglichst gebündelt werden.
Innenaufnahmen können persönliche Gegenstände und Lebensumstände sichtbar machen. Deshalb sind vor der Veröffentlichung datenschutzrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Fragen zu klären. Eine Alternative können Grundrisse oder Aufnahmen ohne persönliche Gegenstände sein.