Steuerlichen Kapitalwert eines lebenslangen Nießbrauchs überschlägig berechnen – nach der amtlichen BMF-Tabelle 2026.
Grundlage: § 14 BewG und BMF-Schreiben vom 21.10.2025, gültig für Bewertungsstichtage ab 01.01.2026. Bei zwei Personen gilt die vereinfachende gesetzliche Auswahl des höheren bzw. niedrigeren Vervielfältigers gemäß § 14 Abs. 3 BewG. Die steuerliche Jahreswertbegrenzung nach § 16 BewG (steuerlich anzusetzender Wert / 18,6) wird berücksichtigt. Andere rechtliche Gestaltungen, mehrere selbstständige Rechte und weitere Bewertungsregeln bedürfen individueller Prüfung. Der steuerliche Kapitalwert ist keine Verkehrswertermittlung. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Amtliche Tabelle (BMF).
Ein steuerlicher Kapitalwert ist noch kein marktgerechter Verkaufspreis. Lassen Sie Ihre Möglichkeiten mit Wohnrecht, Nießbrauch und Immobilienverrentung persönlich einordnen.
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