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IMMOBILIENRECHNER · BAYERN

Kaufnebenkosten in Bayern berechnen

Der Kaufpreis ist nicht der gesamte Kapitalbedarf. Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerprovision kommen hinzu. Berechnen Sie Ihre Kosten mit transparenten Annahmen.

Ihr Kaufnebenkosten-Rechner

Bayern: regulär 3,5 % Grunderwerbsteuer. Die 2 % für Notar und Grundbuch sind nur eine Schätzung. Bei Maklerprovision den vereinbarten Käuferanteil einschließlich Umsatzsteuer eintragen.

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Gesamter Kapitalbedarf ohne Finanzierungskosten

474.750 €

Kaufnebenkosten24.750 €
Kaufpreis450.000 €
Grunderwerbsteuer15.750 €
Notar und Grundbuch9.000 €
Maklerprovision0 €
Weitere Kosten0 €

Orientierungsrechnung. Tatsächliche Gebühren und Kosten können abweichen.

Ihre Eingaben werden nur lokal im Browser verarbeitet; dieser Rechner übermittelt die Zahlen nicht an uns.

Welche Nebenkosten entstehen in Bayern?

Wer ein Haus oder eine Wohnung in Kelheim, Abensberg oder Mainburg kauft, muss zusätzliche Ausgaben einplanen. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern regulär 3,5 Prozent der steuerlich maßgeblichen Gegenleistung. Bei 450.000 Euro Kaufpreis wären das 15.750 Euro. Besonderheiten oder Ausnahmen kann dieser Rechner nicht beurteilen.

Notar und Grundbuch

Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Hinzu kommen unter anderem Grundbucheintragungen und gegebenenfalls die Bestellung einer Grundschuld für die Finanzierung. Die Gebühren hängen von den konkreten Vorgängen und Geschäftswerten ab. Die voreingestellten zwei Prozent sind deshalb eine Planungsannahme, kein amtlicher Satz. Bei konkreten Vorhaben sollte der Betrag mit Notariat und Bank geklärt werden.

Maklerprovision

Nicht jede Immobilie wird mit Maklerprovision verkauft. Deshalb startet der Rechner mit null Prozent. Ist eine Käuferprovision vereinbart, kann der tatsächliche Anteil einschließlich Umsatzsteuer eingetragen werden. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern gelten besondere gesetzliche Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten. Der Rechner prüft diese rechtlichen Voraussetzungen nicht.

Weitere Kosten nicht vergessen

Finanzierung, Umzug, Gutachten und Modernisierung können das Budget zusätzlich belasten. Wer ein älteres Haus kauft, sollte notwendige Arbeiten an Heizung, Elektrik oder Gebäudehülle gesondert kalkulieren. Auch Rücklagen für spätere Instandhaltung gehören in eine langfristige Planung.

Beispiel: 450.000 Euro Kaufpreis

Bei 450.000 Euro Kaufpreis, 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer und einer Schätzung von zwei Prozent für Notar und Grundbuch entstehen ohne Käuferprovision 24.750 Euro Nebenkosten. Der Gesamtbedarf beträgt 474.750 Euro – vor Finanzierungskosten und Sanierungsmaßnahmen. Ändern Sie die Werte für Ihr eigenes Szenario.

Häufige Fragen

Gilt der Rechner im gesamten Landkreis Kelheim?

Ja. Der reguläre bayerische Grunderwerbsteuersatz gilt auch in Neustadt an der Donau, Bad Abbach, Langquaid, Riedenburg und den anderen Gemeinden. Die Notar- und Grundbuchkosten können trotzdem vom konkreten Vorgang abhängen.

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Das hängt von Bonität, Objektwert und Finanzierung ab. Banken beurteilen den erforderlichen Eigenkapitaleinsatz unterschiedlich. Der Rechner trifft keine Aussage darüber, ob eine Finanzierung möglich ist.

Sind Notarkosten immer zwei Prozent?

Nein. Die tatsächlichen Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach den einzelnen Vorgängen. Zwei Prozent sind hier nur ein veränderbarer Richtwert für die Budgetplanung.

Ist die Maklerprovision gesetzlich festgelegt?

Ein einheitlicher gesetzlicher Provisionsprozentsatz existiert nicht. Bei bestimmten Wohnimmobilienkäufen durch Verbraucher gelten jedoch verbindliche Regeln zur Kostenverteilung.

Quellen und Transparenz

Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Er verwendet den regulären bayerischen Grunderwerbsteuersatz und frei veränderbare Planungsannahmen.

Grunderwerbsteuergesetz · Gerichts- und Notarkostengesetz · § 656c BGB · § 656d BGB

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