IMMOBILIENWISSEN · RECHNER · REGENSBURG & REGION
Was kostet ein Erbbaurecht tatsächlich? Berechnen Sie den laufenden Erbbauzins, ein mögliches Anpassungsszenario und die Summe der Zahlungen bis zum Vertragsende. Umgangssprachlich wird Erbbaurecht häufig „Erbpacht“ genannt.
Diese erste Orientierung zeigt laufende Kosten. Wie viel Ihr Haus oder Ihre Wohnung tatsächlich wert ist, hängt vom Vertrag und vom Immobilienmarkt ab.
Erbbauzins und Anpassungen: Der tatsächlich geschuldete Betrag und die Anpassungsmechanik ergeben sich aus dem Erbbaurechtsvertrag. Die eingegebene jährliche Steigerung ist ausschließlich ein Rechenszenario und keine Prognose oder gesetzlich automatisch zulässige Erhöhung. Bei Wohnzwecken setzt § 9a ErbbauRG einer Anpassung rechtliche Grenzen; ein Erhöhungsanspruch kann frühestens nach drei Jahren geltend gemacht werden.
Restlaufzeit und Finanzierung: Eine kurze verbleibende Laufzeit kann Verkauf und Beleihung erschweren. Ob die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Veräußerung oder Belastung erforderlich ist, richtet sich insbesondere nach der Vereinbarung im Erbbaurecht und §§ 5–7 ErbbauRG.
Vertragsende: Die Entschädigung für das Bauwerk richtet sich nach § 27 ErbbauRG und den wirksamen Vertragsbestimmungen. Die häufig genannten zwei Drittel sind kein allgemeiner Mindestanspruch für alle Erbbaurechte. Der hier eingegebene Entschädigungsbetrag ist nur ein frei gewähltes Szenario, keine Anspruchsprüfung.
Wert der Immobilie: Aus dem Barwert des Erbbauzinses allein lässt sich weder ein marktgerechter Verkaufspreis noch ein rechtssicherer Erbbaurechtswert ableiten. Dafür müssen unter anderem Gebäudewert, Vertragsklauseln, Restlaufzeit, Marktverhältnisse und Entschädigung fachlich bewertet werden.
Quellen: Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), insbesondere §§ 5–7, 9, 9a und 27; Destatis: Verdienstindizes im Erbbaurecht. Informationsstand Oktober 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.
PERSÖNLICHE BERATUNG
Der Rechner bietet eine erste Orientierung. Für einen realistischen Verkaufspreis prüfen wir die Vertragsbedingungen, die Finanzierungsmöglichkeiten und den regionalen Immobilienmarkt.
Persönliche Verkaufsberatung und marktgerechte Preisstrategie für Ihre Immobilie mit Erbbaurecht.
Jetzt Verkaufsberatung anfragen →Fachliche Immobilienbewertung unter Berücksichtigung der Erbbaurechtsbedingungen.
Immobilienwert prüfen lassen →Transparenz: Die verlinkten Angebote gehören zum Unternehmensumfeld des Portalbetreibers. Es handelt sich um Eigenwerbung.